Spezialisiert auf Jugendstrafrecht

Ihr Kind wird einer Straftat beschuldigt?
Jetzt ist rasche Hilfe gefragt!

Als spezialisierter Strafverteidiger auf das Jugendstrafrecht übernehme ich, Mag. Roland Friis, die Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gericht!


Weitere Spezialgebiete:
Auch wenn diese Seite speziell das Jugendstrafrecht behandelt – ich bin als erfahrener Strafverteidiger in vielen weiteren Bereichen für Sie da. Kontaktieren Sie mich jederzeit auch bei Vorwürfen im Suchtmittel- und Sexualstrafrecht.

Mag. Roland Friis

Besonderheiten im Jugendstrafrecht

Für Jugendliche und in speziellen Fällen für junge Erwachsene sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren mit anderen Strafen als für Erwachsene vor. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener.

Das Erwachsenenstrafrecht und das Jugendstrafrecht unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundeliegenden Prinzipien maßgeblich. Die Strafrahmen sind in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als bei Erwachsenen.

Erziehung statt Strafe

Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke, den Straftäter erziehen anstatt bestrafen zu wollen, im Vordergrund. Dennoch ist es bei schweren Straftaten auch möglich, dass ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten hat.

Zudem können entsprechende Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen auch langfristig erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es essenziell, sich an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger zu wenden.

Mag. Roland Friis am Schreibtisch

U-Haft bei Jugendlichen

Als Verteidiger mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich: Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind deutlich höher als bei erwachsenen Tätern.

Altersbedingte Unreife & Prognose

Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine altersbedingte Unreife zugutegehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist. Wesentlich ist die Prognose für die Zukunft.

  • Gibt es Job- oder Lehrstellenaussichten nach der Enthaftung?
  • Bestehen Therapiemöglichkeiten bei Drogenmissbrauch?
  • Ist es die erste Auffälligkeit oder gibt es Vorstrafen?

Haftgründe im Fokus

Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für mich als Verteidiger ist bei inhaftierten Klienten die Frage, welche Gründe für eine U-Haft vom Gericht angenommen wurden:

Verdunkelungsgefahr
Fluchtgefahr
Tatbegehungsgefahr

Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht jederzeit zur Verfügung!

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Mag. Roland Friis

Mag. Roland Friis

Strafverteidiger seit über 20 Jahren

Über mich & meine Expertise

Mit einer fundierten Ausbildung und jahrelanger Praxis stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Ihr Recht ist bei mir in kompetenten Händen.

Frühe Karriere

Sieben Jahre operative Tätigkeit als Detektiv mit Fokus auf Beweismittelbeschaffung und Personensuche. Anschließend Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals.

1999 & 2005

Abschluss des Jusstudiums an der Universität Wien (1999) und Konzessionsprüfung für Berufsdetektive. Rechtsanwaltsprüfung 2005 mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert.

Seit April 2006

Selbstständige Tätigkeit als Strafverteidiger mit Leidenschaft!