Als spezialisierter Strafverteidiger auf das Jugendstrafrecht übernehme ich, Mag. Roland Friis, die Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gericht!
Weitere Spezialgebiete:
Auch wenn diese Seite speziell das Jugendstrafrecht behandelt – ich bin als erfahrener Strafverteidiger in vielen weiteren Bereichen für Sie da. Kontaktieren Sie mich jederzeit auch bei Vorwürfen im Suchtmittel- und Sexualstrafrecht.
Für Jugendliche und in speziellen Fällen für junge Erwachsene sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren mit anderen Strafen als für Erwachsene vor. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener.
Das Erwachsenenstrafrecht und das Jugendstrafrecht unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundeliegenden Prinzipien maßgeblich. Die Strafrahmen sind in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als bei Erwachsenen.
Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke, den Straftäter erziehen anstatt bestrafen zu wollen, im Vordergrund. Dennoch ist es bei schweren Straftaten auch möglich, dass ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten hat.
Zudem können entsprechende Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen auch langfristig erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es essenziell, sich an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger zu wenden.
Als Verteidiger mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich: Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind deutlich höher als bei erwachsenen Tätern.
Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine altersbedingte Unreife zugutegehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist. Wesentlich ist die Prognose für die Zukunft.
Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für mich als Verteidiger ist bei inhaftierten Klienten die Frage, welche Gründe für eine U-Haft vom Gericht angenommen wurden:
Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht jederzeit zur Verfügung!
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Strafverteidiger seit über 20 Jahren
Mit einer fundierten Ausbildung und jahrelanger Praxis stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Ihr Recht ist bei mir in kompetenten Händen.
Sieben Jahre operative Tätigkeit als Detektiv mit Fokus auf Beweismittelbeschaffung und Personensuche. Anschließend Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals.
Abschluss des Jusstudiums an der Universität Wien (1999) und Konzessionsprüfung für Berufsdetektive. Rechtsanwaltsprüfung 2005 mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert.
Selbstständige Tätigkeit als Strafverteidiger mit Leidenschaft!
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